Die AGAHP bietet ihren Mitgliedern
(bitte geben Sie bei Kontaktbeginn unbedingt Ihre Mitgliedsnummer an) u. a.:
- Kostenlose, sachkundige Online- und Telefonberatungen (nur für Mitglieder. Diese Beratung ist keine Rechtsberatung.)
- Kostengünstige, telefonische Supervisions-Hotline (nur für Mitglieder)
- Kostengünstige Online-Einzel- und Gruppensupervisionen (auch für Mitglieder in der Ausbildung)
- Kostenloser Bezug der AGAHP-Praxis-Information, des AGAHP-Rundschreibens und des AGHP-Newstickers
- Einen Mitgliedsausweis und zusätzlich das Verbandssiegel als Stempel (auf Antrag) sowie den zertifizierten Mitgliedern das Verbandszertifikat: Anthroposophischer Heilpraktiker
(AGAHP) zertifiziert nach den Richtlinien der AGAHP in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)®"
- Zertifizierungen entsprechend der nachgewiesenen Qualifikation in Anthroposophischer Heilkunde (AGAHP)®
- Als Mitglied auf Wunsch Eintragung in die Therapeutenliste
- Nach Zertifizierung auf Wunsch Eintrag in das Zentrale Therapeutenverzeichnis mit der Zusatzbezeichnung:
Zertifikat Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®/qualifizierte*r Anthroposophische*r Heilpraktiker*in
- Professionalierungsseminare z. B. zur Praxisgründung, betriebswirtschaftlichen Fragestellungen u.v.m.
- Kooperation mit anderen therapeutischen Berufs- und Fachverbänden z. B. in der GDH, IKAM, Heilpraktiker-Netzwerk
- Begünstigte Teilnahmemöglichkeiten an Fachkolloquien und Symposien zur Anthroposophischen Heilkunde
- Teilnahmemöglichkeiten an Fortbildungsveranstaltungen der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD)
- Fortbildungsangebote durch unser zentrales Ausbildungsorgan (Verbandsschule) ANTHROPOS-SOPHIA
- Fortbildungsmöglichkeiten bei akkreditieren Fortbildungseinrichtungen
- Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber Behörden und staatlichen Einrichtungen
- Erstellung von Gutachten und Beurteilungen
- Einladung zur Teilnahme an der AGAHP-Jahrestagung und den Mitgliederversammlungen des Verbandes
- Jährliche Teilnahme an der Jahreskonferenz der Medizinischen Sektion an der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft in Dornach / Schweiz
- Den zertifizierten Mitgliedern die jährliche Teilnahme an den Zusammenkünften der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN)
- Mitgliedschaft in der "Fachgruppe Anthroposophische Heilkunde" in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und in der International Society of Anthroposophic Naturopathy (ISAN)
Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuten wir uns über Ihre Mitgliedschaft. Werden Sie Mitglied bei uns, profitieren Sie von unseren umfangreichen
Leistungen. Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt einheitlich 285 Euro für alle ordentlichen Mitglieder. Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung zahlen als außerordentliche Mitglieder
einen ermäßigten Jahresbeitrag von 205 Euro.
Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie als Heilpraktiker*in in Ausbildung (HPA) außerordentliches Mitglied in der AGAHP werden.
Selbstverständlich sind wir auch dankbar für jede finanzielle Unterstützung.
Neben der Voraussetzung der Niederlassung als Heilpraktiker*in war und ist bis heute die Mitgliedschaft in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) eine Bedingung für die
ordentliche Mitgliedschaft in der AGAHP. Dies wird von uns nicht als vereinsrechtliche Formalie angesehen, sondern ist Ausdruck einer karmischen Verbindlichkeit zu Rudolf Steiner, Ita Wegmann
und der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, aus der wir in unserer Arbeit schöpfen.
Weitere Bedingung für eine Mitgliedschaft sind:
- Einreichung eines ausgefüllten Aufnahmeantrages
- Einreichung des Aufnahmeantrages in die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (AAG) und somit Beitritt zur Fachgruppe Anthroposophische Heilkunde (ISAN)
- Einreichung des Formulars für das SEPA Verfahren
- Beifügung der Erlaubnisurkunde des Gesundheitsamtes zur Ausübung der Heilkunde (Kopie) oder Beifügung des Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte bei Heilpraktiker-Anwärter (HPA)
- Bestätigung der Niederlassung als Heilpraktiker*in bei ordentlicher Mitgliedschaft (Kopie)
- Bescheinigungen über die Qualifikationen der ausgeübten Verfahren und Methoden (z. B. Akkupunktur, klassische Homöopathie, Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training,
Dunkelfeldtherapie, Systemische Familientherapie, Gestalttherapie)
Bei Einreichung und Erfüllung aller Bedingungen findet die Aufnahme nach einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand durch ein
Vorstandsbeschluss statt.
Diese Form des Aufnahmeprozesses ist notwendig, um den Innenraum zu bilden, in dem sich ein verbindliches Selbstverständnis Anthroposophischer Heilpraktiker*innen in gemeinsamer Arbeit und
ständigem Dialog mit der Medizinischen Sektion entwickeln kann.
Der Antragsteller bestätigt, dass:
-
Anthroposophische Medizin ausschließlich von Anthroposophischen Ärztinnen und Ärzten ausgeübt wird und Anthroposophische Heilpraktiker*innen ausschließlich
die Anthroposophische Heilkunde ausüben. Nach dem Heilmittelwerbegesetz HWG und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG sind Falschangaben gegenüber Patienten
verboten. [1] [2]
- Die Ausübung der Anthroposophischen Heilkunde von der AGAHP als Berufsverband im Einvernehmen mit der Medizinischen Sektion am Goetheanum durch ein Zertifizierungsverfahren geregelt wird.
- Die Verwendung der beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA geschützten Marke „Anthroposophische Heilkunde (AGAHP)®“ eine
Zertifizierung durch die AGAHP voraussetzt.
- Mitgliedschaft in der AGAHP, die Mitgliedschaft in der International Society of
Anthroposophic Naturopathy (ISAN) und gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) innerhalb der „Fachgruppe Anthroposophische Heilkunde
(ISAN)“ beinhaltet.
[1] Das HWG bezweckt den Schutz der Verbraucher / Patienten vor Täuschungen. Diesem Ziel dient insbesondere § 3 HWG. (siehe auch (BVerfG NJW 2004, 2656, 2558 und Landgericht Oldenburg,
Urteil vom 25.09.2008 - 15 O 1295/08)
[2] UWG und HWG verbieten Heilpraktikern, irreführende Aussagen über die berufliche Tätigkeit kundzutun.
Die zu Werbezwecken benutzten Zusatzangaben dürfen die Patienten nicht täuschen; sie müssen eine sachliche Grundlage haben. (Rechtsanwalt Dr. jur. René Sasse)