Die Heilpraktiker*innen
Die Heilpraktiker*innen arbeiten eigenverantwortlich in Diagnose und Therapie als Heilkundige im Gesundheitswesen.
Freiheit und Verantwortung
Für Heilpraktiker besteht Freiheit in der Wahl ihrer Diagnose- und Therapieverfahren. Auf dieser Grundlage verpflichten sie sich zum verantwortungsvollen Handeln im Interesse der Patienten.
Ihre Ideale werden, in Fachfortbildungen vertieft und am Patienten praktiziert, zu Tatsachen.
Anthroposophische Heilpraktiker*innen
Zielsetzung:
Die anthroposophischen Heilpraktiker*innen möchten es dem Patienten ermöglichen, sich durch Überwindung der Krankheit an sein Urbild anzuschließen, das er von Beginn seiner Evolution an in sich trägt und welches sein individuelles Ideal ausmacht, das ihn in die Zukunft führt.
Das Menschenbild
Aus der geistigen Welt hat sich der Mensch über einen durch vier Daseinsstufen gehenden Verdichtungsprozess zum Erdenmensch entwickelt.
Daher lässt sich der Mensch in vier voneinander differenzierten Wesensgliedern als einheitliches Wesen beschreiben.
Der physische Leib (Erdenstoffe) erhält seine Prägung durch den Ätherleib (Lebensleib), der wiederum seinen Impuls von dem Astralleib (Seelenleib) erhält. Das Ich (Geist) verwirklicht sich individuell in diesen Wesensgliedern und gestaltet sie zu seinem Instrument in die aufrechte, physisch sichtbare Gestalt des Menschen.
Diese ist Voraussetzung und Ergebnis eines ichgeführten Selbstbewusstseins.
Sie erwächst dem Menschen aus der Vergangenheit, seinen karmischen Ergebnissen und zukunftsgerichteten Absichten und aus dem Erbleib, den er seinen Eltern, Großeltern usw. zu verdanken hat. An der aufrechten menschlichen Gestalt wird die Hinorientierung des Menschen auf den Geist sichtbar.
Für den so sich entwickelnden Menschen zeigt sich, ebenso wie für die zusammen mit ihm entstandene äußere Natur vom Beginn der Schöpfung an eine grundlegende Dreigliederigkeit auf allen Ebenen des Daseins: Zunächst nach Leib, Seele und Geist:
Das anthroposophische Menschenbild beschreibt also zum einen das Individuum und zugleich damit das gesamtmenschheitliche Sein.
Im sozialen Leben des Menschen kann die Dreigliederung ihre Fortsetzung finden. Sie stellt sich hier dar als Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben.
Damit sich der soziale Organismus gesund entwickelt und als Grundlage zur gesunden Entwicklung des Einzelnen führen kann, hat Rudolf Steiner die Prinzipien angegeben: Freiheit im Geistesleben, Gleichheit im Rechtsleben, Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben.
Freiheit und Verantwortung der anthroposophischen Heilpraktiker*innen
Die anthroposophischen Heilpraktiker*innen erarbeiten sich durch die Geisteswissenschaft von Rudolf Steiner das Wissen um den gegliederten Menschen mit seinen Entwicklungs- und Schulungsmöglichkeiten in Gesundheit und Krankheit.
Die berufsständischen Bedingungen der Heilpraktikerinnen und des Heilpraktikers ermöglichen es ihm in besonderer Weise, die Grundsätze der sozialen Dreigliederung zu verwirklichen:
Freiheit im Geistesleben: durch freie Wahl der Diagnose- und Therapiemethode, Gleichheit im Rechtsleben: als staatlich anerkannter Heilberuf, Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben: durch freie Honorarvereinbarung.
Die anthroposophischen Heilpraktiker*innen verpflichten sich, dieses Wissen ihrer Arbeit zugrundezulegen, um bei möglichst vielen Menschen den ihnen erreichbaren Zuwachs an leiblich-seelisch-geistiger Gesundheit zu fördern.